Kantonale
Volksinitiative: „Für demokratische Mitsprache – Lehrpläne vors Volk!“
Begründung:
Der von der
Deutschschweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) verabschiedete
Lehrplan 21, welcher als Vorlage für den kantonalen Lehrplan gelten soll, geht
weit über den erwarteten Rahmenlehrplan hinaus.
Statt die Lehrpläne
der Kantone im Sinne einer Harmonisierung zusammenzufassen, wurde ohne
demokratische Legitimation ein neuer Lehrplan mit neuen Inhalten, Lehrmitteln
und einem neuen Lern- und Unterrichtsverständnis geschaffen.
Diese umstrittene Reform
überfordert insbesondere schulisch schwächere Kinder, womit die Chancengerechtigkeit
in unserer Volksschule gefährdet ist.
Das Stimmvolk hat
2006 einer Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters
und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren
Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen (Bildungsartikel, §62 Abs.4
der Bundesverfassung) zugestimmt.
Am
Volk vorbei soll nun eine
gesamtschweizerische Schulreform mit weitreichenden Konsequenzen eingeführt
werden. Die Einführung
des Lehrplan 21 verursacht im Kanton Bern jährlich wiederkehrende Kosten von
über 30 Millionen Steuerfranken ohne pädagogischen Mehrwert.
Deshalb darf nicht
der Erziehungsdirektor alleine, sondern der Grosse Rat und die Bürgerinnen und
Bürger müssen in letzter Instanz über den kantonalen Lehrplan beschliessen.
Diese
Volksinitiative garantiert sowohl die demokratische Mitsprache des Grossen
Rates sowie diejenige der Berner Bevölkerung in wichtigen Fragen zur Aufgabe
der Schule.
Kantonale
Volksinitiative:
«Für
demokratische Mitsprache – Volk!»
Motivation:
Initiative
populaire cantonale bernoise:
«Pour un débat
démocratique – Votons sur les plans d’études!»
Le « Lehrplan 21 », adopté par la Conférence
alémanique de l’instruction publique (D-EDK) et qui doit servir de base aux
plans d’études cantonaux, dépasse de loin le plan d’études cadre attendu.
Au lieu de joindre les plans d’études des
cantons au sens d’une harmonisation, un nouveau plan d’études avec de nouveaux contenus
et une nouvelle approche de l’apprentissage et de l’enseignement a été créé,
sans légitimité démocratique.
Cette réforme contestée exige trop, surtout
des enfants scolairement faibles, menaçant ainsi l’égalité des chances dans nos
écoles obligatoires.
En 2006, le peuple a accepté une
harmonisation scolaire dans le domaine de l’âge d’entrée à l’école et de l’instruction
obligatoire, de la durée et des objectifs des niveaux d’enseignement et du
passage de l’un à l’autre, ainsi que de la reconnaissance des diplômes (article
sur la formation, art. 62, al. 4 de la Constitution fédérale).
Sans consultation du
peuple, il s’agirait maintenant d’introduire une
réforme scolaire pour toute la Suisse, avec des conséquences d’envergure.
L’introduction du «
Lehrplan 21 » occasionne au canton de Berne des frais récurrents annuels de
plus de 30 millions de francs issus des impôts, sans amener une plus-value
pédagogique.
Pour ces raisons, ce n’est pas le Directeur
de l’instruction publique seul, mais le Grand Conseil et les citoyennes et
citoyens qui doivent décider en dernière instance du plan d’études cantonal.
Cette initiative
populaire garantit tant le dialogue démocratique du Grand Conseil que celui de
la population
bernoise dans les
questions importantes sur l’école et sa fonction.
Stellungnahme zur Initiative
Interessengemeinschaft Starke
Volksschule Kanton Bern
Weshalb braucht es diese
Volksinitiative?
Das Stimmvolk hat 2006 einer
Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der
Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen
sowie der Anerkennung von Abschlüssen zugestimmt (Bildungsartikel, §62 Abs. 4
der Bundesverfassung). Doch diese sah lediglich
geringfügige kantonale Angleichungen vor.
Statt die Lehrpläne der Kantone
im Sinne einer Harmonisierung zusammenzufassen, wurde dann von der Deutschschweizer
Erziehungsdirektoren-Konferenz ohne demokratische Legitimation ein neuer
Lehrplan mit neuen Inhalten, Lehrmitteln und einem neuen Lern- und
Unterrichtsverständnis geschaffen.
Am Volk vorbei soll nun eine
gesamtschweizerische Schulreform mit weit reichenden Konsequenzen eingeführt
werden. Diese umstrittene Reform überfordert insbesondere schulisch schwächere
Kinder, womit die Chancengerechtigkeit in unserer Volksschule gefährdet ist.
Die Einführung des Lehrplan 21 verursacht im Kanton
Bern jährlich wiederkehrende Kosten von über
30 Millionen Steuerfranken ohne pädagogischen Mehrwert!
Die Umschulung der Lehrpersonen,
neue Lehrmittel, der Aufbau eines umfassenden Controllings und die Erarbeitung
standardisierter Tests verschlingen Millionen von zusätzlichen Steuerfranken. Ebenso
führt dies zu viel Unruhe und Selbstbeschäftigung für Schulleitungen und Lehrerschaft. Wir vertreten die Ansicht, dass
bei solch grundlegenden Änderungen des Lehrplans unserer Volksschule die
Bevölkerung mitreden muss. Wir Stimmbürger sollen mitentscheiden können, welche
Schule und welchen Lehrplan wir für unsere Kinder wollen. Diese Entscheide
dürfen wir nicht mehr länger dem Erziehungsdirektor alleine überlassen.
Deshalb verlangt die Initiative, im Volksschulgesetz des
Kantons Bern die Artikel 12, 12a und Art. 74 zu ändern: Der Regierungsrat
bleibt weiterhin zuständig für die Erarbeitung neuer Lehrpläne. Der Erlass und
die Einführung bedürfen jedoch zu ihrer Anwendbarkeit der Genehmigung durch den
Grossen Rat. Der Grossratsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Die Übergangsbestimmung verlangt, dass Lehrpläne, welche auf
einen Zeitpunkt nach dem
1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden, nachträglich durch
den Grossen Rat genehmigt werden müssen. Das bedeutet, dass der Grosse Rat und
ev. die Bürgerinnen und Bürger in letzter Instanz rückwirkend über die
definitive Einführung des Lehrplan 21 beschliessen sollen.
Diese Volksinitiative garantiert sowohl die demokratische Mitsprache des
Grossen Rates sowie diejenige der Berner Bevölkerung in wichtigen Fragen zur
Aufgabe der Schule.